Die Erhebung von Geo- und sonstigen Daten gehört zum technischen Standard des IoT. Für öffentlich erhobene Daten sind Zugangs- und Weiterverwendungsrechte geregelt, etwa durch die Geodatenzugangsgesetze, welche die INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umsetzen. IoT-Daten werden aber von privaten Stellen erhoben. Wem "gehören" nun diese Daten und wer darf die Daten zu welchem Zweck auswerten?
Skills
Ein (juristisches) Vorwissen ist nicht erforderlich, da durch den Vortrag die grundsätzlichen rechtlichen Bedingungen bei der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von IoT-Daten aufgezeigt werden sollen.
Lernziele
Die Teilnehmer sollen bei der Entwicklung von IoT-Anwendungen nicht nur das technisch Mögliche in Betracht ziehen, sondern auch das rechtlich Gebotene.
// Referenten
// Lambert Grosskopf
Prof. Dr. Lambert Grosskopf ist Fachanwalt für Informationstechnologie (IT-Recht) sowie für Urheber- und Medienrecht und Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI). Als Mitglied im Forschungsverbund für Informationssicherheit an der Hochschule und Universität Bremen beschäftigt er sich mit der Absicherung elektronischer Geschäftsprozesse und der Sicherheit mobiler Systeme.
// Judith Wübbelmann
Rechtsanwältin Judith Wübbelmann arbeitet in der Kanzlei Grosskopf und ist spezialisiert im IT-Recht.